Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes von Luca Barrett Der Stichtag im Assistenzhundegesetz wird verlängert. Die Bundesreg...
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
von Luca Barrett
Der Stichtag im Assistenzhundegesetz wird verlängert. Die Bundesregierung hat letzte Woche einen Gesetzesentwurf veröffentlicht für eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz.
Diese Änderung betrifft alle
Assistenzhunde, die bis zum 01. Juli 2023 ihre Ausbildung begonnen
und spätestens Ende Juni 2024 erfolgreich beendet haben.
Hast du einen Assistenzhund, der in den
letzten Jahren nach den Anforderungen des Gesetzes ausgebildet worden
ist und die Ausbildung mit einer Prüfung abgeschlossen hat? Dann
seid ihr ein Bestands-Team.
Oder bildest du deinen Hund gerade zum
Assistenzhund aus? Wir empfehlen dir unbedingt am Ende der Ausbildung
eine anerkannte Assistenzhund-Team-Prüfung zu absolvieren, damit ihr
als Bestands-Team anerkannt werdet.
Falls du gerade erst überlegst, ob ein
Assistenzhund für dich richtig ist, kannst du deinen Hund auch jetzt
noch wie bisher ausbilden, da die Frist für Bestands-Teams bis 2023
verlängert wird.
In der Erklärung heißt es hierzu offiziell in der Drucksache der Bundesregierung:
„Zu Artikel 7 (Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Der in § 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 4
geregelte Stichtag – 1. Juli 2021 – wird auf den 1. Juli 2023
verschoben.
Erst zu diesem Zeitpunkt werden voraussichtlich die nach § 12i BGG vorgesehenen zertifizierten Ausbildungsstätten und die nach § 12j Absatz 2 BGG vorgesehenen zertifizierten Prüfstellen für Assistenzhunde flächendeckend vorhanden sein. Es soll daher auch ein Hund als anerkannter Assistenzhund gelten, der zusammen mit einem Menschen mit Behinderungen eine den Anforderungen des Gesetzes genügende Ausbildung und Prüfung ohne Einbindung einer zertifizierten Ausbildungsstätte und Prüfstelle absolviert hat, sofern er diese Ausbildung vor dem 1. Juli 2023 begonnen und zumindest innerhalb von zwölf Monaten nach dem 1. Juli 2023 mit einer erfolgreichen Prüfung beendet hat.“
Wenn du es selbst nachlesen möchtest,
findest du den Gesetzesentwurf hier:
Gesetzesentwurf
Kommentare