Für Assistenzhundetrainer: Förderung der Kosten für die Zertifizierung Luca Barrett Arbeitest du bereits als Assistenzhundetrainer? Im Rahme...
Luca Barrett
Arbeitest du bereits als Assistenzhundetrainer? Im Rahmen der Förderrichtlinie „Modellvorhaben zur Förderung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinsch
Zweistufiges Verfahren
Um am Förderprogramm teilnehmen zu können, findet ein zweistufiges Verfahren statt:
1. Durch das Einreichen der Interessenbekundung auf dem Förderportal des BMAS, bekundest du dein Interesse an einer Förderung. Das ist der erste Schritt. Dein Interesse kannst du noch bis zum 16. Oktober 2023 um 15:59 Uhr bekunden, auf dem Förderportal des BMAS.
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Nachdem du dich auf dem Förderportal registriert hast, kannst du anhand der „Arbeitshilfe: Förderung der Ausgaben für die Zulassung als Ausbildungsstätte für Assistenzhunde“, die du unter der Rubrik „Weitere Informationen findest“, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden, um dein Interesse für die Förderung zu bekunden.
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2. Nach der Interessenbekundung wird eine begrenzte Anzahl an Interessenten angenommen und zur konkreten Antragsstellung aufgefordert. Die Frist zur Einreichung der Anträge wird dir mit der Benachrichtigung, ob du in die nächste Stufe gekommen bist, mitgeteilt. Hier musst du nun einen Antrag auf die Förderung im Förderprogramm stellen und diesen auch per Post zusenden.
Weitere allgemeine Informationen zur Förderrichtlinie und den Voraussetzungen für eine Förderung und Teilnahme an der Assistenzhundestudie für deine Neukunden findest du im Artikel zur Förderung von Assistenzhunden.
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