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Für zukünftige Assistenzhundehalter: Assistenzhundestudie der Bundesregierung

Für zukünftige Assistenzhundehalter: Assistenzhundestudie der Bundesregierung   Luca Barrett Hast du noch keinen Assistenzhund, wünschst dir...

Für zukünftige Assistenzhundehalter: Assistenzhundestudie der Bundesregierung


 
Luca Barrett

Hast du noch keinen Assistenzhund, wünschst dir aber einen Assistenzhund? Oder hast du schon einen vorhandenen Hund und hoffst du, deinen Hund zum Assistenzhund für dich oder dein Kind ausbilden zu können?

Wenn du noch nicht mit der Assistenzhundeausbildung begonnen hast, erhältst du die Möglichkeit für die zukünftige Ausbildung deines Assistenzhundes eine Förderung der deutschen Bundesregierung bis max. 25.000 € zu erhalten, wenn du gleichzeitig an der Assistenzhundestudie zum neuen Assistenzhundegesetz teilnimmst. Für die Teilnahme an der Assistenzhundestudie und eine mögliche finanzielle Förderung der Assistenzhundeausbildung kannst du dich noch bis zum 16. Oktober 2023 um 15:59 Uhr im ersten Durchgang bewerben.

 

Bewerbung als Teilnehmer für die Assistenzhundestudie und Förderung

Um dich als Teilnehmer für die Assistenzhundestudie und die Förderung zu bewerben, musst du dich auf dem Förderportal des BMAS registrieren: Link


 

Sobald du dich dort registriert hast, kannst du dein Interesse bekunden. Hierfür kannst du einfach der offiziellen Anleitung folgen (Arbeitshilfe). Die „Arbeitshilfe: Förderung der Ausgaben für Anschaffung, Ausbildung und/oder Zertifizierung, ggf. inklusive Nachschulung, eines Assistenzhundes“ zur Nutzung des Förderportals findest du unter der Rubrik „Weitere Informationen“ hier: Link


 

Registrierung als Privatperson möglich?

Ja, selbstverständlich, als zukünftiger Assistenzhundehalter bist du immer eine Privatperson. Du bekundest dein Interesse an der Förderung und Studie als Privatperson. Du meldest dich im Förderportal an, um teilnehmen zu können, nicht deine zukünftige Assistenzhundeschule meldet dich an. Damit du dein Interesse an der Förderung bekunden kannst, bist du derjenige, der im Förderportal angemeldet ist.

 

Feld D1 Name/Organisation bei der Registrierung

Du registrierst dich im Förderportal des BMAS als Privatperson und nicht als Organisation. Bei der Registrierung trägst du in das Feld „D1 Name/Organisation“ einfach deinen Vor- und Nachnamen ein. Dort trägst du nicht die Ausbildungsstätte (Assistenzhundeschule) ein, sondern deinen eigenen Namen.

 

Wohnsitz

An der Assistenzhundestudie und dem Förderprojekt der deutschen Bundesregierung können nur Menschen mit Wohnsitz in Deutschland teilnehmen. Gleichzeitig muss dein Assistenzhund später auch in Deutschland geprüft werden.

 

Zweistufiges Verfahren

Voraussetzung, um am Förderprogramm teilnehmen zu können, ist ein zweistufiges Verfahren:

  1. Musst du dein Interesse bekunden an einer Förderung durch das Einreichen der Interessenbekundung auf dem Förderportal des BMAS.

2. Eine begrenzte Anzahl von Interessenten wird anschließend für das Förderprogramm und die Assistenzhundestudie angenommen. Voraussichtlich bis zum 10. November 2023 wirst du informiert, wenn du angenommen worden bist. Dann wirst du zur konkreten Antragsstellung aufgefordert und die Frist zur Einreichung der Anträge wird dann mitgeteilt.

 

Ablauf der Teilnahme am Förderprogramm und der Studie

 

·         Interessenbekundung wurde elektronisch abgegeben

·         Wenn du ausgewählt wurdest für die Teilnahme, bekommst du über das Förderportal Bescheid, dass du ausgewählt worden bist.

·         Dann muss der Antrag mit Dokumenten (Facharztattest) eingereicht und auch postalisch versendet werden von dir.

·         Nach weiteren ca. 2–3 Wochen erhältst du einen Bewilligungsbescheid.

·         Mit dem Bewilligungsbescheid erhältst du eine Widerrufsbelehrung. Diese Widerrufsbelehrung hat eine Gültigkeit von 4 Wochen. Nach 4 Wochen erlischt diese. Erst nach Ablauf dieser 4 Wochen bist du fest im Förderprogramm und der Assistenzhundestudie angenommen.

 

Beginn der Ausbildung des Assistenzhundes

Wenn du möchtest, dass die Kosten für die Ausbildung deines Assistenzhundes gefördert werden, darfst du bisher nicht mit der Ausbildung begonnen und noch keinen Ausbildungsvertrag bei einer Ausbildungsstätte unterschrieben haben. Dies folgt erst, wenn du fest für die Studie und Förderung angenommen worden bist, nach Ablauf der 4 Wochen Widerrufsbelehrung.

Es ist möglich, auf Wunsch dieser Widerrufsbelehrung frühzeitig zu widersprechen, dann erlischt die Widerrufsbelehrung noch vor Ablauf der 4 Wochen und du kannst demnach etwas früher mit der Ausbildung beginnen, sobald dein Widerspruch angenommen worden ist.

 

Einreichen der Interessenbekundung

Diese erste Interessenbekundung für die Teilnahme an der Assistenzhundestudie und Förderung erfolgt elektronisch. Da für die Interessenbekundung keine Unterschrift benötigt wird, musst du für die Interessenbekundung, nichts weiter ausdrucken und nichts zusätzlich per Post senden. Es reicht also wirklich nur dein Interesse digital über das Förderportal einzureichen. Im Förderportal kannst du dann jederzeit sehen, dass du deine Interessenbekundung eingereicht hast.

Nur, wenn du in die engere Auswahl kommst, im Antragsverfahren (zweite Stufe) muss dann der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und per Post gesendet werden.

 

Wer kann eine Förderung erhalten?

Die Entscheidung, wer in die Förderung einbezogen werden kann, erfolgt auf Basis der Richtlinie zum Modellvorhaben zur Förderung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, die du hier findest: Link


Wenn mehr geeignete Anträge vorliegen, als Mittel zu vergeben sind, entscheidet das Los. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).

 

Teilnahme Kinder

Der zukünftige Assistenzhundepartner kann jedes Alter haben, ein Mindestalter oder Höchstalter für die Teilnahme an der Assistenzhundestudie und Förderung gibt es nicht. Theoretisch können auch vierjährige Kinder teilnehmen, hier muss der Erziehungsberechtigte bei der Interessenbekundung das Kind angeben und unter „gesetzliche Vertreter“ die Eltern (oder ein Elternteil) angeben.

 

Zweite Stufe – geschafft?

Wenn du es schaffst, in die zweite Stufe zu kommen, bedeutet das noch nicht, dass du schon fest in der Studie und Förderung angenommen worden bist. Es bedeutet nur, dass du es geschafft hast, in die engere Auswahl zu kommen und nun die Voraussetzungen erfüllen musst. In dieser zweiten Stufe füllst du zuerst noch den Antrag aus und reichst die erforderlichen Unterlagen ein und dann wird geprüft, ob du die Voraussetzungen erfüllst, dass du teilnehmen kannst. Wenn jemand diese Voraussetzungen nicht erfüllt, scheidet er auch in diesem Schritt noch aus. Das Antragsverfahren entscheidet endgültig darüber, ob du ins Förderprogramm und die Studie aufgenommen wirst.

 

Facharztattest

In der zweiten Stufe der Bewerbung, beim Antrag, reichst du ein Facharztattest ein. Dabei muss es sich tatsächlich um ein Attest des Facharztes für deine Erkrankung handeln, nicht um ein Attest von einem Hausarzt, Psychologen etc.

 

Selbst- und Fremdausbildung

Die Kosten für die Ausbildung deines Assistenzhundes können sowohl für die Selbstausbildung als auch die Fremdausbildung übernommen werden.

 

Grundausbildung

Die Kosten für die Grundausbildung in Selbstausbildung werden für Mobilitäts-Assistenzhunde, Signalhunde und PSB-Assistenzhunde nicht übernommen. Es wird nur die Spezialisierung übernommen, also nur der Teil, der in der Assistenzhundeverordnung auch zur Ausbildung, zu den mind. 60 Trainingsstunden zählt, was bei Warn- und Anzeigehunden bereits während der Grundausbildung beginnen kann. Ansonsten können grundsätzlich in der Förderung die Ausbildungskosten ab der tierärztlichen Untersuchung ab 12 Monaten übernommen werden.

 

Kosten

Wenn ihr die genauen Kosten für einzelne Teile der Ausbildung, wie beispielsweise die Prüfungskosten noch nicht benennen könnt, dürft ihr diese schätzen anhand der Informationen, die euch zum aktuellen Zeitpunkt vorliegen.

Sollten die Kosten für die Prüfung dann in der Praxis teurer sein als angegeben, kann später immer noch ein Änderungsantrag von dir ausgefüllt werden. Dann kannst du, sofern es noch im Budget liegt, auch höhere Summen erstattet bekommen, als ursprünglich veranschlagt.

Sind die Kosten hingegen in der Praxis niedriger, ist dies kein Problem und kein Änderungsantrag ist nötig, weil das Förderprogramm dann einfach nach Vorlage der Rechnung nur die tatsächliche Summe auszahlt, obwohl vorher mehr berechnet worden ist.

 

Eignungstest

Wenn du schon einen Hund hast, mit dem du gerne an der Studie und dem Förderprogramm teilnehmen möchtest, ist es möglich, dass du diesen Hund bereits für einen Eignungstest bei einem Assistenzhundetrainer vorstellst, während du dich bewirbst. Allerdings darf sich dein Hund noch nicht in der Ausbildung befinden und auch noch kein Ausbildungsvertrag oder Versprechen der Ausbildung stattfinden, bis du fest in der Studie und dem Förderprojekt angenommen worden bist.

 

Fremdausbildung Beginn

Du kannst die Ausbildungskosten für deinen Assistenzhund in Fremdausbildung nicht als Förderung übernehmen lassen, wenn du über den Assistenzhund schon einen Vertrag hast, ihn angezahlt oder bereits vollständig gekauft hast.

Du solltest also auch noch kein Matching mit deinem Assistenzhund gehabt haben, wonach dir dieser eine Hund versprochen worden ist.

 

Weitere Fragen?

Wenn du Fragen zur Interessenbekundung hast oder Probleme beim Einreichen, kannst du dich gerne direkt an die offiziellen Stellen wenden:

 

Inhaltliche Fragen

E-Mail: assistenzhunde@ kbs.de

Tel.: 03571 47602-91

 

• Fragen in Bezug auf das Förderportal BMAS

E-Mail: bund-it@ kbs.de

Tel.: 0355 355 486 700

 

• Service-Zeiten:

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

 

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