Voraussetzungen: Ausbildung und Assistenzhund-Team-Prüfung ab 1. Juli 2024 von Diana Poyson Ab 1. Juli 2024 gibt es große Änderungen in d...
Voraussetzungen: Ausbildung und Assistenzhund-Team-Prüfung ab 1. Juli 2024
von Diana Poyson
Ab 1. Juli 2024 gibt es große Änderungen in der Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden, denn im Juli fällt die Übergangsregelung weg. Für dich bedeutet dies, wenn du dich gerade in der Ausbildung mit deinem Hund befindest, dass dein Hund ab jetzt alle Voraussetzungen der Assistenzhundeverordnung vollständig erfüllen muss.
Dies sind die Voraussetzungen:
1. Feststellung der charakterlichen Eignung deines Hundes durch den Assistenzhundetrainer, etwa durch einen Wesenstest, vor Beginn der Assistenzhundeausbildung, ab einem Alter von frühestens 12 bis 15 Monaten.
2. Gesundheitsbogen, ausgefüllt durch euren Tierarzt, gemäß Assistenzhundeverordnung ab mind. 12 Monaten (inkl. HD und ED Röntgenergebnis)
3. Bei einem Assistenzhundetrainer 60 Trainingsstunden. Wichtig ist, dass der Assistenzhundetrainer sich zukünftig auch zertifizieren lässt als anerkannte Ausbildungsstätte gemäß BGG § 12 i/f.
4. Dein Assistenzhundetrainer muss das Training dokumentieren und die Dokumentation gemäß der Assistenzhundeverordnung für die Assistenzhund-Team-Prüfung zur Verfügung stellen.
5. Vor Beginn der Ausbildung ist der Assistenzhundetrainer verpflichtet, gemäß Assistenzhundeverordnung, deine konkret-individuelle Eignung für einen Assistenzhund festzustellen (z. B. durch Schwerbehindertenausweis oder Facharztattest).
6. Pflichtaufgaben für den Assistenzhund (Liste der Aufgaben findest du in der Assistenzhundeverordnung)
7. Wahlaufgaben für den Assistenzhund (Liste in der Assistenzhundeverordnung)
8. Die Assistenzhund-Team-Prüfung wird nur noch durch die akkreditierte Prüfstelle nach BGG § 12 g/j abgenommen. Die Prüferliste auf der BMAS Seite gilt für aktuelle Prüfungen nicht mehr. Sie dient nun noch lediglich als Nachweis, dass eine Prüfung in der Vergangenheit laut des § 21 Absatz 2 Assistenzhundeverordnung (AHundV) durch einen qualifizierten Prüfer durchgeführt worden ist, bevor die akkreditierte Prüfstelle ihren Dienst ab 1. Juli 2024 aufgenommen hat.
6. Pflichtaufgaben für den Assistenzhund (Liste der Aufgaben findest du in der Assistenzhundeverordnung)
7. Wahlaufgaben für den Assistenzhund (Liste in der Assistenzhundeverordnung)
8. Die Assistenzhund-Team-Prüfung wird nur noch durch die akkreditierte Prüfstelle nach BGG § 12 g/j abgenommen. Die Prüferliste auf der BMAS Seite gilt für aktuelle Prüfungen nicht mehr. Sie dient nun noch lediglich als Nachweis, dass eine Prüfung in der Vergangenheit laut des § 21 Absatz 2 Assistenzhundeverordnung (AHundV) durch einen qualifizierten Prüfer durchgeführt worden ist, bevor die akkreditierte Prüfstelle ihren Dienst ab 1. Juli 2024 aufgenommen hat.
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